Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen – für Geschäftskunden – der Firma Lehmann Personal, Theodor-Heuss-Straße 3, 38122 Braunschweig – nachfolgend „Anbieter“ und/oder „wir“, „uns“ – vertreten durch den Geschäftsführer Tom Lehmann
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Der Kunde sichert zu, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Unternehmer bzw. Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln. Somit besteht kein Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte gleicher Art auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Derartige Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich in Textform oder schriftlich zu.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angaben zu unseren Produkten, Leistungen, Lieferfristen und Preisen im Internet, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen Kommunikationsmitteln sind freibleibend und dienen nur der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Etwas anderes gilt nur, sofern ausdrücklich ein verbindliches Angebot erfolgt.
2.2 Unsere Angebote sind, soweit dort nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots beim Kunden, längstens aber innerhalb von 30 Tagen ab Angebotsdatum anzunehmen. Mit fristgerechter Annahme kommt der Vertrag zustande. Annahmen, die nach Ablauf der Annahmezeit bei uns eingehen, können von uns als neues Angebot des Kunden angenommen werden.
2.3 Gibt der Kunde ein Angebot ab (auch in Form einer verspäteten Annahmeerklärung), ist er 10 Tage ab Eingang seines Angebotes bei uns, längstens aber 14 Tage ab Absendung seines Angebotes an uns, an sein Angebot gebunden.
2.4 Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Etwaige Bindungsfristen sind zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.
2.5 Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Soweit gesetzlich zulässig und nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden dürfen Telefonate und Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.
2.6 § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB findet keine Anwendung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die von uns genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt: Die vereinbarte Vergütung ist vollständig vor Beginn der Leistungserbringung zu zahlen (Vorkasse). Die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadensersatzes wird pauschal mit 15 % des Bruttoauftragspreises vereinbart. Uns bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
3.4 Soweit sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsziele ergeben, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gewähren wir keine Skonti oder sonstige Nachlässe.
3.5 Gerät der Kunde nach einer Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate mindestens 10 Tage in Rückstand, verweigert er die Zahlung endgültig oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
3.6 Wir akzeptieren die im Angebot / Auftragsbestätigung genannten Zahlungsmethoden. Soweit dort keine Angabe erfolgt, akzeptieren wir Überweisungen auf unser Geschäftskonto, Lastschrifteinzug sowie Barzahlungen.
3.7 Ein SEPA-Lastschriftmandat für mehrmalige Zahlungen gilt bis auf Widerruf auch für Folgeleistungen.
3.8 Bei Rückbuchung einer Lastschrift hat der Kunde innerhalb von drei Werktagen zu zahlen und durch die Rücklastschrift entstandene Kosten zu übernehmen.
3.9 Zahlungen werden nach unserer Wahl zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.10 Reise- und Produktionskosten: Soweit Leistungen außerhalb des Geschäftssitzes des Anbieters erbracht werden (z. B. Vor-Ort-Termine, Drehtage, Produktionen), werden hierfür anfallende Reise- und Produktionskosten gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Zeitaufwand für An- und Abreise, Übernachtungskosten sowie sonstige notwendige Aufwendungen. Der Anbieter ist berechtigt, anstelle einer Einzelabrechnung eine angemessene Reisekosten- bzw. Produktionspauschale zu berechnen.
4. Beratungsleistungen
4.1 Der Anbieter erbringt onlinebasierte Beratungsleistungen in den Bereichen Neukundenanfragen, Online-Marketing und Mitarbeitergewinnung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein konkreter Erfolg geschuldet.
4.2 Die vertraglich geschuldete Leistung besteht in Beratung sowie operativer Umsetzung im Bereich Recruiting-Marketing. Es werden keine Lehrveranstaltungen, Kurse oder sonstige Maßnahmen zur Vermittlung von allgemeinem Wissen oder fachlichen Kenntnissen erbracht, und es wird keine Lernerfolgskontrolle durchgeführt oder geschuldet. Ziel ist die praxisbezogene Unterstützung im Einzelfall, nicht die Vermittlung von theoretischem Wissen oder Lerninhalten.
4.3 Die konkrete Ausführung der Leistungen unterliegt dem Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu leisten. Unterbleibt diese Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
4.5 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting-Marketing, insbesondere Erstellung und Schaltung von Online-Kampagnen, Erstellung von Karriereseiten/Landingpages, Vorqualifizierung von Bewerbern sowie Unterstützung im Bewerbungsprozess.
5. Vermittlung und Vorstellung von Kandidaten
5.1 Definition: „Vorstellung“ ist jede Weitergabe eines Kandidatenprofils (insb. Name, Lebenslauf, Kontaktdaten, identifizierende Informationen) an den Kunden sowie die Organisation oder Anbahnung eines Interviews bzw. Kennenlerntermins.
5.2 Einwilligung des Kandidaten: Voraussetzung für eine Vorstellung ist die Einwilligung der Kandidaten. Wir holen die Einwilligung i. d. R. in Textform (z. B. E-Mail oder Tool-Opt-in) ein. Die Einwilligung ist objektbezogen (gilt nur für die konkret bezeichnete Position / Ausschreibung / Firma) und kann vom Kandidaten jederzeit widerrufen werden. Ohne vorliegende Einwilligung erfolgt keine Vorstellung und keine Weitergabe von Daten.
5.3 Keine Vorstellungspflicht: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vorstellung bestimmter, namentlich bezeichneter oder bereits vorqualifizierter Kandidaten. Die Weigerung der Erteilung oder der Widerruf der Einwilligung durch einen Kandidaten stellt weder einen Mangel der Leistung des Anbieters noch eine Pflichtverletzung dar und berechtigt nicht zu Minderung, Zurückbehaltung oder Schadensersatz.
5.4 Mitwirkung, Vertraulichkeit und Umgehungsverbot:
5.4.1 Der Kunde behandelt alle Kandidateninformationen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zum Zweck der Besetzungsentscheidung für die eigene Firma.
5.4.2 Der Kunde darf Kandidaten erst nach erfolgter Vorstellung und im Rahmen des Recruitingprozesses direkt kontaktieren.
5.4.3 Jede Umgehung der in dieser Klausel geregelten Einwilligungs- und Verfahrenspflichten verpflichtet den Kunden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens; unberührt bleiben etwaige vereinbarte Vermittlungsgebühren, die in diesem Fall als mindestens entstandener Schaden gelten. Uns bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist als der vorstehend genannte Mindestschaden.
5.4.4 Der Kunde ist verpflichtet, Einstellungen innerhalb von 3 Arbeitstagen dem Anbieter zu melden. Als Einstellung gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag und nicht das vereinbarte Startdatum zwischen dem Kandidaten und Kunden.
5.4.5 Sollte der Kunde auf Grund von nicht gemeldeten und dennoch eingestellten Kandidaten seine Einstellungsgarantien geltend machen, berechnet der Anbieter rückwirkend für den Zeitraum die ansonsten angefallenen Kontingent- oder Abonnementgebühren, zuzüglich eines Aufschlags von 100 %. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.4.6 Der Anbieter arbeitet nicht im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und übernimmt keine arbeitsrechtliche Verantwortung, gibt keine Garantien für die Arbeitsleistung vermittelter Kandidaten ab und erbringt keine rechtsverbindliche arbeitsrechtliche Beratung.
5.4.7 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein zuvor durch Lehmann Personal vorgestellter Kandidat ihn auf anderem Wege (z. B. LinkedIn, XING, Eigeninitiative) kontaktiert und ein Einstellungsinteresse besteht. Das Umgehungsverbot bleibt auch in diesem Fall vollumfänglich bestehen.
5.5 Vorbekannte Kandidaten: Der Kunde teilt uns unverzüglich mit, wenn ihm ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt ist oder in den letzten 12 Monaten in einem Bewerbungsprozess mit ihm stand, wenn und soweit unsere Vergütung / Leistungserbringung von der Vorstellung nicht vorbekannter Kandidaten abhängt. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
5.6 Datenschutz und Verantwortlichkeit:
5.6.1 Wir verarbeiten Kandidatendaten als eigenständig Verantwortlicher ausschließlich zum Zweck der Vermittlung und nur im Umfang einer vorliegenden Kandidateneinwilligung.
5.6.2 Erhält der Auftraggeber Kandidatendaten, ist er ebenfalls eigenständig Verantwortlicher und verpflichtet sich, diese ausschließlich zweckgebunden und unter Beachtung der DS-GVO zu verarbeiten sowie sie bei Widerruf des Kandidaten unverzüglich zu löschen.
5.6.3 Lehmann Personal ist berechtigt, Einwilligungen, Widerrufe und Mitwirkungshandlungen zu dokumentieren und zum Nachweis aufzubewahren.
5.7 Zuordnung eingehender Bewerbungen: Bewerbungen, die während einer Kampagne direkt beim Kunden eingehen, gelten als durch uns initiiert.
5.8 Exklusivität von Bewerbern und Bewerberpool
5.8.1 Wird der Bewerbungsstatus über 3 Arbeitstage hinaus nicht verändert, endet die Exklusivität automatisch. Der Bewerber kann dann anderen Kunden des Anbieters vorgeschlagen werden.
5.8.2 Wird ein Bewerber eingestellt (maßgeblich: beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag), besteht dauerhafte Exklusivität: Der Bewerber wird nicht proaktiv vom Anbieter angegangen; dies gilt nicht, wenn sich ein Kandidat erneut bewirbt.
5.8.3 Bewerber, die vom Kunden abgesagt oder als ungeeignet eingestuft wurden, dürfen in den Bewerberpool des Anbieters aufgenommen und anderen Kunden vorgeschlagen werden. Bewerber werden nicht parallel mehreren Kunden angeboten, solange Exklusivität besteht.
6. Kampagnen und Kontingente
6.1 Kampagnen können verschiedene Leistungen von uns enthalten, wie Beratung, Schaltung von Landingpages, Erstellung von Stellenanzeigen.
6.2 Kontingente entsprechen einer Stellenanzeige für den im Vertrag genannten Standort des Kunden mit 30 Tagen Laufzeit. Wurde nicht ausdrücklich ein anderer Standort vereinbart, gilt das Kontingent für den Hauptsitz des Kunden.
6.3 Ein Kontingent kann bis einen Werktag vor Ablauf gestoppt werden. Nicht genutzte Kontingente verfallen. Ein vorzeitiges Abschalten entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarte Vertragslaufzeit.
6.4 Nach Vertragsauslauf übrige Kontingente verfallen 6 Monate nach Vertragsbeendigung rest- und anspruchslos.
6.5 Bei Kontingentverträgen ist das in der Auftragsbestätigung fixierte Startdatum maßgeblich für die Vertragslaufzeit. Der Standort und das Berufsprofil ist während der Kontingentlaufzeit nicht änderbar. Vorzeitiges Abschalten auf Wunsch des Kunden zieht keine Rückzahlung nach sich.
7. Grundlagen der Zusammenarbeit / Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme
7.1 Wir unterstützen den Kunden nach bestem Wissen bei seinen Recruiting-Maßnahmen. Dritte dürfen hierfür beauftragt werden. Das Hosting kann im Namen des Kunden oder über Systeme des Anbieters erfolgen.
7.2 Der Kunde erhält Zugriff auf das Lehmann Personal BMS und wird durch einen persönlichen Kundenberater betreut.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen fristgerecht bereitzustellen (z. B. Unternehmensdaten, Ansprechpartner, Logo, Registrierung im Lehmann Personal BMS, Onboarding-Prozess).
7.4 Wir prüfen die bereitgestellten Informationen auf Qualität und Vollständigkeit. Ist die Qualität unzureichend, wird der Kampagnenstart bis zur Nachbesserung verschoben.
7.5 Alle vom Kunden zu stellenden Materialien sind spätestens zwei Wochen vor Kampagnenstart bereitzustellen, ansonsten kann sich der Start verschieben.
7.6 Der Kunde nimmt fertiggestellte Inhalte ab und gibt diese vor Veröffentlichung frei. Ihm wird eine Abnahmefrist von 3 Arbeitstagen gewährt. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen. Bei Freigabe haftet der Anbieter – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für fehlerhafte Inhalte.
7.7 Etwaige Leistungsfristen beginnen erst nach Zahlungseingang und vollständiger Bereitstellung der benötigten Unterlagen.
7.8 Der Kunde garantiert, dass uns überlassenen Materialien zu den beabsichtigten Verwendungszwecken (insbesondere zur Veröffentlichung im Rahmen der Kandidatensuche über beliebige Plattformen und Medien) keine Rechte Dritter verletzen und stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
7.9 Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung und stellt alle notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere:
– Vollständige und korrekte Kontaktdaten eines Ansprechpartners
– Registrierung im Lehmann Personal BMS sowie vollständiges Onboarding
– Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und Logo in digitaler Form
– Alle positionsrelevanten Informationen und Qualifikationsanforderungen
– Zeitnahe Rückmeldung zu vorgestellten Bewerbern innerhalb von 3 Arbeitstagen und Pflege des Bewerberstatus im Lehmann Personal BMS
7.10 Zur Mitwirkungspflicht gehören mindestens:
– Korrektes und vollständiges Ausfüllen des Onboardings im Lehmann Personal BMS
– Zustimmung zur Gehaltsveröffentlichung (auch wenn diese über das Einstiegsgehalt hinausgeht)
– Einräumen der kreativen Freiheit des Anbieters (ausgenommen sind CI-Farben, Schrift und Logo des Kunden)
– Freigabe von Kampagnen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen
– Statusaktualisierung je Bewerber im Lehmann Personal BMS mindestens alle 3 Arbeitstage
– Verbindliche Buchung eines Termins innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zugang einer Terminaufforderung des Anbieters in Textform sowie Wahrnehmung des gebuchten Termins (Ziffer 7.15)
7.11 Die Mitwirkungspflicht ist wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung. Kommt der Kunde dieser nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen oder Vereinbarungen – einschließlich etwaiger Garantien – auszusetzen, einzuschränken oder entfallen zu lassen.
7.12 Der Anbieter und seine beauftragten Mitarbeiter beurteilen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach pflichtgemäßem Ermessen und ergreifen bei Zuwiderhandlung entsprechende Maßnahmen.
7.13 Der Anbieter prüft nach dem Onboarding alle eingereichten Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Nutzbarkeit. Die Mitwirkungspflicht gilt als erfüllt, wenn der Anbieter die Abnahme erteilt hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Start der Zusammenarbeit zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau (hierzu zählen u. a. Angaben des Kunden, die nicht dem AGG entsprechen, diskriminierende Anforderungen oder die Ansprache rechtswidriger Zielgruppen) erreicht ist; hieraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche.
7.14 Gewährleistungspflichten und Garantien entstehen erst, sobald der Kunde seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat.
7.15 Terminvereinbarung und Erreichbarkeit des Kunden:
7.15.1 Die Leistungserbringung erfordert an mehreren Stellen abgestimmte Termine zwischen Kunde und Anbieter, insbesondere zur Besprechung und Freigabe vorgestellter Kandidaten, zur Einweisung in das Lehmann Personal BMS bzw. das Kandidatenportal, zur Vorstellung von Bewerberunterlagen und Bewerberzusammenstellungen sowie zu Vertiefungs-, Strategie- und Feedbackgesprächen. Die Vereinbarung und Wahrnehmung dieser Termine ist Mitwirkungspflicht des Kunden im Sinne dieser Ziffer 7.
7.15.2 Erreicht der Anbieter den Kunden telefonisch nicht, ist er berechtigt, den Kunden in Textform (insbesondere per E-Mail an die vom Kunden nach Ziffer 7.9 benannte Ansprechpartner-Adresse) zur Terminvereinbarung aufzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang dieser Aufforderung einen Termin verbindlich zu buchen oder zu bestätigen. Der Termin selbst darf nicht später als 10 Arbeitstage nach Zugang der Aufforderung liegen. Stellt der Anbieter einen Buchungslink oder konkrete Terminvorschläge bereit, genügt die Buchung eines der angebotenen Termine. Ist dem Kunden keiner der angebotenen Termine möglich, hat er innerhalb derselben Frist mindestens zwei eigene Terminvorschläge innerhalb des vorgenannten Zeitraums zu unterbreiten.
7.15.3 Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder nimmt er ohne vorherige Absage nicht teil, hat er unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen, einen Ersatztermin nach Maßgabe der Ziffer 7.15.2 zu buchen. Mehr als zwei Absagen oder Nichtwahrnehmungen je Vakanz gelten als Verletzung der Mitwirkungspflicht.
7.15.4 Kommt der Kunde den Pflichten aus Ziffer 7.15 nicht nach, gilt Ziffer 7.11 entsprechend. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur Nachholung auszusetzen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt gemäß Ziffer 4.4 unberührt. Zeiträume, in denen eine Leistung ausschließlich wegen eines nicht zustande gekommenen Termins nicht erbracht werden konnte, hemmen die Leistungs- und Garantiefristen des Anbieters; eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zugunsten des Kunden tritt hierdurch nicht ein.
7.15.5 Betrifft die Aufforderung nach Ziffer 7.15.2 die Rückmeldung zu oder Freigabe von vorgestellten Kandidaten, gelten bei fruchtlosem Fristablauf zusätzlich Ziffer 5.8.1 (Ende der Exklusivität) und Ziffer 7.6 (Abnahmefiktion) entsprechend.
8. Garantie und Garantiebedingungen
8.1 Garantien bestehen nur, wenn sie im Hauptvertrag/Angebot ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Aussagen, Prognosen, Erfahrungswerte, Zielgrößen oder werbliche Angaben stellen keine Garantie dar.
8.1.1 Eine Garantie gilt ausschließlich für die im Hauptvertrag/Angebot bezeichnete Position, Region, Laufzeit und Zielgruppe.
8.1.2 Eine Garantieleistung gilt nur für die Erstlaufzeit der Zusammenarbeit, sofern im Hauptvertrag/Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Eine Garantie gilt nur, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart wurde und nur für die Leistungen und Kontingente aus der Erstlaufzeit des Vertrages.
8.3 Eine Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die nachstehenden Mitwirkungshandlungen vollständig erbringt:
8.3.1 Der Kunde muss:
8.3.1.1 die Karriereseite gemäß Beratung anpassen,
8.3.1.2 das Lehmann Personal BMS regelmäßig pflegen,
8.3.1.3 den geschulten Recruiting-Prozess einhalten (z. B. drei Anrufversuche),
8.3.1.4 alle Bewerber melden, auch solche, die nicht direkt über uns kamen,
8.3.1.5 vereinbarte / im Angebot empfohlene Werbebudgets (z. B. für Stellenanzeigen) einhalten und innerhalb der vereinbarten Zeiträume einsetzen,
8.3.1.6 die Gestattungen nach Ziffer 8.9.3 (Schaltung von Stellenanzeigen im Namen des Kunden) und Ziffer 8.9.4 (öffentliche Kommunikation der Gehaltsvorstellung) vollständig und für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit erteilen und aufrechterhalten.
8.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Prozesse – insbesondere bei einer Garantieanfrage – angemessen zu prüfen (Nachweis- und Prüfungsrechte), einschließlich nachträglicher Kontaktaufnahme mit Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende. Bei Unstimmigkeiten räumt der Kunde dem Anbieter zudem das Recht ein, Einsicht in die betroffenen Bewerbungsprozesse zu nehmen sowie Lesezugriff auf die unmittelbar relevanten Teilbereiche des ATS-/CRM-Systems des Kunden (außerhalb des Lehmann Personal BMS) zu erhalten.
8.5 Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Kunden entfällt jeglicher Garantieanspruch.
8.6 Wurde eine „Erfolgsgarantie“ vereinbart, gilt folgendes:
8.6.1 Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen wie im Angebot/Auftragsbestätigung angegeben, welche während der Erstlaufzeit des Vertrages erreicht werden.
8.6.2 Soweit in dem Angebot/Auftragsbestätigung nicht anders angegeben gilt die Garantie für eine Vakanz.
8.6.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Erfolg als eingetreten, wenn entweder eine Einstellung erfolgt oder mindestens drei qualifizierte Bewerbungen vorgelegen haben.
8.6.4 Bei Nichterreichen der definierten Ergebnisse setzen wir die Betreuung für diese konkrete Beauftragung kostenfrei fort, bis das Garantieziel erreicht ist oder die Vakanz entfällt.
8.6.5 Die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung betrifft ausschließlich die konkrete Vakanz, für die die Garantie gilt. Eine Aussetzung, Minderung oder Anrechnung auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, Laufzeit oder andere Kontingente ist ausgeschlossen.
8.6.6 Die Kostenfreiheit betrifft ausschließlich unsere Leistungen. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z. B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
8.6.7 Eine etwaige automatische Verlängerung des Rahmenvertrags bezüglich weiterer Kontingente bleibt von einem Garantiefall unberührt und erfolgt auch dann, wenn eine Betreuung kostenfrei fortgeführt wird, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
8.7 Wurde eine „Geld zurück Garantie“ vereinbart, gilt folgendes:
8.7.1 Bewerbungs-Garantie: Der Anbieter garantiert eine im Vertrag präzisierte Anzahl qualifizierter Bewerbungen (durch den Anbieter kontaktierte Berufsinteressenten mit Lebenslauf) innerhalb der Erstlaufzeit zuzüglich 4 weiterer Monate Rekrutierungskarenzzeit. Wird das Garantieziel nicht erreicht, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung auf den im Vertrag präzisierten Geldwert.
8.7.2 Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen, die während der Erstlaufzeit plus 3 Monate (Erfüllungszeitraum) erreicht werden.
8.7.3 Bei Nichterreichen erfolgt eine anteilige Rückzahlung.
8.7.4 Die Rückzahlung betrifft ausschließlich die Kosten unserer Leistungen für den Anteil des jeweils nicht erreichten Ziels. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z. B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
8.7.5 Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Erfüllungszeitraums schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden.
8.8 Eine „Einstellung“ i. S. d. vorstehenden Bedingungen liegt nur vor, wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und die Person als „rekrutiert“ im Lehmann Personal BMS markiert ist.
8.9 Regionales Boosting:
8.9.1 Regionales Boosting bezeichnet die aktive Schaltung von Stellenanzeigen für die vereinbarte Vakanz durch den Anbieter im Namen und unter Außenauftritt des Kunden über soziale Netzwerke und sonstige geeignete Kanäle (insbesondere Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram sowie vergleichbare Kanäle). Zweck ist die Ansprache regional passender Kandidaten über den bestehenden Bewerberpool hinaus.
8.9.2 Die Auswahl der eingesetzten Kanäle, Plattformen, Anzeigenformate, Zielgruppen und Radien sowie die Verteilung des Werbebudgets obliegt allein dem Anbieter und kann jederzeit angepasst werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schaltung über einen bestimmten Kanal oder in einem bestimmten Format besteht nicht; Ziffer 4.3 gilt entsprechend.
8.9.3 Der Kunde gestattet dem Anbieter ausdrücklich, Stellenanzeigen im Namen und unter Nennung des Unternehmens des Kunden zu schalten, und räumt ihm hierfür ein einfaches, auf diesen Zweck beschränktes Nutzungsrecht an Firmenname, Logo, Marken sowie an überlassenem Bild-, Video- und Textmaterial ein. Soweit erforderlich, gewährt der Kunde Zugriff auf seine Unternehmensseiten und Werbekonten oder gestattet dem Anbieter, entsprechende Seiten, Werbekonten und Werbemittel im Namen des Kunden anzulegen und zu betreiben. Ziffer 7.8 und Ziffer 12.7 gelten entsprechend.
8.9.4 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm mitgeteilte Gehaltsvorstellung bzw. Gehaltsspanne für die Vakanz in Anzeigen, auf Landing- und Karriereseiten sowie in der Kandidatenansprache öffentlich kommuniziert wird; Ziffer 7.10 bleibt unberührt. Der Kunde stellt sicher, dass diese Angabe zutreffend und aktuell ist, und teilt Änderungen unverzüglich in Textform mit.
8.9.5 Die Gestattungen nach Ziffer 8.9.3 und Ziffer 8.9.4 sind wesentliche Mitwirkungspflichten und zwingende Voraussetzung dafür, dass der Anbieter das regionale Boosting erbringen und eine vereinbarte Garantie erfüllen kann. Werden sie nicht, nicht vollständig, verspätet oder nur eingeschränkt erteilt oder nachträglich widerrufen, gilt Ziffer 7.11 entsprechend; ein Garantieanspruch entfällt für die betroffene Vakanz. Zeiträume, in denen das regionale Boosting ausschließlich aus diesem Grund nicht erbracht werden konnte, hemmen die Leistungs- und Garantiefristen des Anbieters; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt gemäß Ziffer 4.4 unberührt.
8.9.6 Kostenfreie Weiterbetreuung: Erfolgt die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung bis zur Einstellung (z. B. im Rahmen des sogenannten „regionalen Boostings“), übernimmt der Anbieter die operativen Leistungskosten. Das vom Anbieter in dieser kostenfreien Phase maximal aufzuwendende Werbebudget (Drittkosten für Werbeplattformen) ist jedoch strikt auf 100,00 EUR netto pro Monat begrenzt. Die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung im Garantiefall ist zudem zeitlich begrenzt und endet spätestens 6 Monate nach Ablauf der Erstlaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Anbieters bedarf. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf kostenfreie Weiterbetreuung, Rückzahlung oder Ersatzleistung besteht nicht. Zudem gelten sämtliche in Ziffer 7 und 8 definierten Mitwirkungspflichten des Kunden in dieser Phase uneingeschränkt fort. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Mitwirkungspflichten führt zum sofortigen und ersatzlosen Erlöschen der kostenfreien Weiterbetreuung.
8.10 Eine „qualifizierte Bewerbung“ liegt vor, wenn der Bewerber die im Angebot der Kampagne definierten Mindestanforderungen für die jeweilige Position erfüllt und einer Vorstellung beim Kunden zugestimmt hat.
8.11 Als Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen im Sinne der vorstehenden Garantien gelten auch externe Bewerbungen, die während der Vertragslaufzeit direkt beim Kunden eingehen und hierauf basierende Einstellungen.
8.12 Für die Inanspruchnahme einer Garantie muss der Kunde seinen Anspruch binnen 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit schriftlich geltend machen. Ein Garantiefall tritt nicht automatisch durch Nicht-Erreichen des Garantieziels ein. Daher läuft die Karenzzeit erst los, sollte binnen 14 Tagen nach der Erstlaufzeit Anspruch seitens des Kunden erhoben werden.
8.13 Garantien gelten nur bei vollständiger Mitwirkung gemäß Ziffer 7 sowie bei Einhaltung folgender Kernprozesse:
– Statusaktualisierung oder klar formulierter Prozessschritt (bspw.: „Bewerbungsgespräch am TT.MM.JJJJ") je Bewerber im Lehmann Personal BMS mindestens alle 3 Arbeitstage
– Telefonischer Erstkontakt: mindestens 3 Anrufversuche je Kandidat; Unterlagen dürfen erst ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden
– Meldung aller Bewerber, die durch Marketingmaßnahmen des Anbieters auf das Angebot aufmerksam wurden
– Kandidatengarantien: Der Anbieter garantiert dem Kunden eine gewisse Anzahl an Kandidaten, die für die Rekrutierung notwendig ist. Diese kann der Anbieter ausschließlich gewährleisten, wenn der Kunde den Onboardingprozess inhaltlich (gemäß Vorgabe im Lehmann Personal BMS) und zeitlich im Rahmen (14 Tage) absolviert.
– Vereinbarung und Wahrnehmung der vom Anbieter angeforderten Termine gemäß Ziffer 7.15
8.14 Der Garantieanspruch entfällt vollständig, wenn der Kunde seine Pflichten nicht erfüllt hat.
8.15 Der Garantiezeitraum beginnt ab dem Vertiefungsgespräch, in dem der Kunde gemeinsam mit seinem Kundenberater das Arbeitgeberangebot durchgeht.
8.16 Nachbesetzungsgarantie: Soweit im Hauptvertrag/Angebot ausdrücklich eine „Nachbesetzungsgarantie“ vereinbart wurde, gelten hierfür folgende zwingende Voraussetzungen:
8.16.1 Die Garantie greift ausschließlich, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (Kandidaten) erfolgt. Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist von der Garantie ausgeschlossen.
8.16.2 Ausschluss von privaten Gründen: Die Garantie entfällt vollständig, wenn der Kandidat aus privaten, familiären oder gesundheitlichen Gründen kündigt (z. B. Umzug wegen Partner, Krankheit, plötzliche Pflegebedürftigkeit).
8.16.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Kündigung in Textform zu informieren und die Kündigungsgründe transparent darzulegen.
8.16.4 Der Kunde muss nachweisen, dass sich die tatsächlichen Arbeitsbedingungen (insbesondere Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeiten, Fahrtweg, Home-Office-Regelungen) im Vergleich zu den Angaben im Vorstellungsgespräch bzw. im Arbeitsvertrag in keiner Weise verändert haben.
8.16.5 Das Frühwarnsystem: Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu kontaktieren, sobald sich eine Unzufriedenheit des Kandidaten anbahnt, damit der Anbieter als Mediator eingreifen kann. Erfolgt diese "Frühwarnung" nicht und der Kandidat kündigt plötzlich, verfällt die Garantie.
8.16.6 Nachweis eines strukturierten Onboardings: Der Kunde muss (z. B. durch Einarbeitungspläne oder Protokolle) nachweisen, dass eine professionelle Einarbeitung stattgefunden hat.
8.16.7 Dokumentierte Feedbackgespräche: Der Kunde muss belegen, dass er in der ersten und vierten Woche ein formelles Feedbackgespräch mit dem Kandidaten geführt hat. Fehlt das Protokoll, entfällt das Risiko des Anbieters und der Garantieanspruch erlischt.
8.16.8 Zur Prüfung des Garantieanspruchs räumt der Kunde dem Anbieter ein umfassendes Einsichtsrecht ein. Dies umfasst die Einsichtnahme in die gesamte Kommunikation zwischen Kunde und Kandidat, in Arbeitsverträge, Onboarding-Dokumente und Protokolle.
8.16.9 Für den Zeitraum der Nachbesetzung (Lieferung weiterer Kandidatenprofile) gelten sämtliche in Ziffer 7 und 8 definierten Mitwirkungspflichten des Kunden uneingeschränkt fort.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Leistungsbeginn und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
9.2 Während der vereinbarten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur zum Laufzeitende möglich.
9.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit (im Falle von Kontingentverträgen um eine entsprechende Anzahl neuer Kontingente), sofern keine Kündigung innerhalb der im Hauptvertrag festgelegten Frist erfolgt.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9.5 Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
10. Haftung
10.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Für unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.
10.3 In allen übrigen Fällen haften wir unbeschränkt bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit, arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt, begrenzt auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis an uns gezahlten Nettovergütung.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde durch uns arglistig verschwiegen.
10.7 Der Anbieter haftet nicht für:
– die tatsächliche Dauer eines vermittelten Arbeitsverhältnisses oder die wirtschaftliche Eignung eines Bewerbers nach Einstellung;
– Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden im Rahmen der Mitwirkungspflicht entstanden sind;
– Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die durch unsichere Handhabung von Zugangsdaten durch den Kunden verursacht wurden;
– Ausfälle oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt.
11. Gewährleistung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB (Istkaufmann, im Handelsregister eingetragener Form- oder Kannkaufmann), sind in jedem Fall die für Handelsgeschäfte einschlägigen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten.
12. Nutzungsrechte
12.1 Der Kunde räumt dem Anbieter das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Rahmen einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört die Verwendung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu publizistischen und werblichen Zwecken in Print- und elektronischen Medien.
12.2 Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen werden. Auf berechtigte Interessen des Anbieters wird dabei Rücksicht genommen. Bereits veröffentlichte Inhalte können nicht rückwirkend zurückverlangt werden.
12.3 Sofern die Referenznutzung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden umfasst (z. B. Testimonials, Fotos), ist eine gesonderte, DSGVO-konforme Einwilligung der betroffenen Personen durch den Kunden einzuholen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12.4 Der Kunde erhält ab Vertragsschluss ein Nutzungsrecht an den im Lehmann Personal BMS enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
12.5 Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken sowie Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten des Anbieters verbleiben uneingeschränkt beim Anbieter.
12.6 Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die vom Anbieter produziert und bereitgestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an erstellten Werbetexten oder Stellenanzeigen, die auf Websites veröffentlicht worden sind.
12.7 Der Kunde garantiert, dass alle übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, übermittelte Inhalte auf sachliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
12.8 Der Anbieter erstellt Inhalte ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Informationen. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte verbleibt beim Kunden. Eine rechtliche Einzelfallprüfung durch den Anbieter erfolgt nicht.
12.9 Die bei einem Dreh- bzw. Produktionstermin entstandenen Bild- und Videomaterialien werden dem Kunden zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht verbleibt beim Anbieter.
12.10 Eine Übertragung der Rechte oder Unterlizenzierung auf Dritte ist nicht gestattet.
12.11 Eine Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ist untersagt.
12.12 Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten des Anbieters wird zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
13. Datenschutz
13.1 Wir verarbeiten Daten unserer Kunden auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
13.2 Wir verarbeiten und speichern die vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses / Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellten oder von uns anderweitig erhobenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Schuldverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
13.3 Wir behalten uns vor, für den Fall, dass wir in Vorleistung gehen, Daten zum Zweck von Bonitätsprüfungen an sorgfältig ausgesuchte Auskunfteien zu übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
13.4 Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen und/oder Auskunft über die Datenverarbeitung verlangen. Hierfür stehen wir unter unseren oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
13.5 Die Verarbeitung von Bewerberdaten erfolgt gemäß DSGVO. Anbieter und Kunde schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die beidseitige Unterzeichnung dieses AVV ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der vertraglichen Leistungserbringung durch den Anbieter.
14. Geheimhaltung
14.1 Informationen, die der Kunde von uns erhält, sind – soweit sie nicht – ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung – allgemein bekannt geworden sind oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind – gegenüber Dritten geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die von uns unterbreiteten Vertragskonditionen.
15. Sonstiges
15.1 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten wird unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
15.4 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.
15.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.
15.6 Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Text- oder Schriftform.
15.7 Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden keine mündlichen Nebenabreden.
15.8 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.